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Strom & Gas

Balkonkraftwerk: was erlaubt ist und wie du es anmeldest

Mit KI-Unterstützung erstellt, Fakten anhand der unten genannten Quellen geprüft · Stand: 25.10.2026 · Herausgeber: contenai

Ein kleines Solarmodul am Balkon senkt deine Stromrechnung. Seit 2024 ist es viel einfacher geworden – hier die Regeln auf einen Blick.

2 Min. LesezeitQuellen geprüft · Stand 25.10.2026Kostenlos, ohne Anmeldung
Solarmodul an einem BalkonFoto: Yuma Solar / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

Mieter: Vermieter muss in der Regel zustimmen

Du kannst verlangen, dass dein Vermieter das Anbringen erlaubt (§ 554 Abs. 1 BGB). Er darf nur ablehnen, wenn es ihm auch unter Abwägung deiner Interessen nicht zugemutet werden kann. Eine Klausel im Mietvertrag, die Balkonkraftwerke ganz verbietet, ist unwirksam (§ 554 Abs. 2 BGB). Frag trotzdem vorher schriftlich – und kläre, wie das Modul sicher befestigt wird.

Eigentumswohnung: Auch hier hast du einen Anspruch (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG). Wie es genau umgesetzt wird, entscheidet die Eigentümergemeinschaft.

So meldest du es an

  1. Auf marktstammdatenregister.de einmalig ein Konto anlegen.
  2. Die vereinfachte Eingabe für Steckersolargeräte wählen (gibt es seit April 2024): Anzahl der Module, Leistung, Datum der Inbetriebnahme, mit oder ohne Speicher.
  3. Spätestens einen Monat nach dem Einschalten erledigen. Der Netzbetreiber bekommt die Daten automatisch.

Mit Batteriespeicher? Dann muss der Speicher zusätzlich registriert werden – und nach Angaben der Verbraucherzentrale ist dafür derzeit noch eine eigene Meldung beim Netzbetreiber nötig.

Lohnt sich das?

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