Das Wichtigste in Kürze
- Sonderkündigungsrecht: Erhöht dein Anbieter die Preise, kannst du zum Zeitpunkt der Erhöhung ohne Einhaltung einer Frist kündigen – kostenlos (§ 41 Abs. 5 EnWG).
- Rechtzeitige Ankündigung: Bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung muss dein Anbieter dich als Haushaltskunde mindestens einen Monat vorher informieren und dich dabei auf dein Kündigungsrecht hinweisen.
- Grundversorgung: Bist du im Standardtarif deines örtlichen Versorgers, kannst du ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
- Kein Risiko: Hast du bis zum Vertragsende keinen neuen Vertrag, übernimmt der Grundversorger – der Strom bleibt an, kann dann aber teurer sein.
So kündigst du richtig
- Textform reicht: Brief, E-Mail, Fax oder SMS – eine Unterschrift ist nicht nötig, du musst aber klar als Absender erkennbar sein.
- Vertrag genau nennen: Vertragsnummer (oder Kundennummer) und Lieferadresse sowie den gewünschten Zeitpunkt.
- Zugang zählt: Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt – nicht, wann du sie abschickst. Also nicht bis zum letzten Tag warten.
- Sicherheitshalber doppelt: Sprich zusätzlich die ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ aus.
- Bestätigung: Der Anbieter muss deine Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen. Wirksam ist sie aber auch ohne Bestätigung.
- Hast du online abgeschlossen, muss der Anbieter auch einen Kündigungsbutton anbieten.
Vorlage zum Kopieren
Betreff: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung – Vertragsnummer … Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Liefervertrag (Vertragsnummer …, Lieferadresse …) aufgrund der angekündigten Preiserhöhung außerordentlich zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens. Hilfsweise kündige ich ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende. Mit freundlichen Grüßen Vorname Nachname
Die Auslassungspunkte füllst du mit deinen Daten von der Abrechnung bzw. dem Ankündigungsschreiben.
Neuen Tarif finden – am besten gleichzeitig
Schließ den neuen Vertrag am besten direkt ab, wenn du kündigst. Achte dabei auf den Preis ohne Neukundenbonus, eine kurze Laufzeit und eine Preisgarantie. Notiere am Wechseltag deinen Zählerstand.
Mehr zum Ablauf des Wechsels: Strom- und Gasanbieter wechseln in 5 Schritten.
Bitte beachten: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Anbieter helfen Verbraucherzentralen und die Schlichtungsstelle Energie.
Unsere Kurzvideos dazu
Hinweis: Die Stimme in den Videos ist KI-generiert (Text-zu-Sprache), die Animationen sind computergeneriert. Die Inhalte haben wir anhand der unten genannten Quellen geprüft.
Text zum Video
Preiserhöhung vom Stromanbieter? Musst du nicht hinnehmen. Du hast ein Sonderkündigungsrecht: zum Zeitpunkt der Erhöhung, ohne Frist, kostenlos. Textform reicht, also auch eine E-Mail mit Vertragsnummer. Wichtig: Es zählt, wann die Kündigung ankommt. Vorlage zum Kopieren: Link im Profil.
Foto: