Das Wichtigste in Kürze
| Vertrag | Was beim Umzug gilt | Frist |
|---|---|---|
| Internet / Festnetz | Zieht mit. Gibt es den Tarif am neuen Wohnort nicht, darfst du kündigen. | 1 Monat |
| Strom und Gas (Sondervertrag) | Sonderkündigung wegen Umzug – außer der Anbieter beliefert dich am neuen Wohnort zu den gleichen Bedingungen weiter. | 6 Wochen |
| Strom und Gas (Grundversorgung) | Jederzeit kündbar. | 2 Wochen |
| Handy | Kein Sonderkündigungsrecht – der Vertrag gilt überall. Nur die neue Adresse mitteilen. | – |
Internet und Festnetz
- Der Vertrag zieht mit: Bietet dein Anbieter den gleichen Tarif am neuen Wohnort an, muss er ihn dort weiterliefern – Laufzeit und Bedingungen bleiben gleich (§ 60 Abs. 1 TKG).
- Umzugsgebühr: Der Anbieter darf eine angemessene Gebühr verlangen, aber nicht mehr als für einen Neuanschluss.
- Tarif am neuen Ort nicht verfügbar? Dann darfst du mit einem Monat Frist kündigen – zum Auszug oder zu einem späteren Tag (§ 60 Abs. 2 TKG).
- Mindestlaufzeit schon vorbei? Dann kannst du ohnehin jederzeit mit einem Monat Frist kündigen und am neuen Wohnort frei wählen.
Tipp: Melde den Umzug beim Internet-Anbieter früh – am besten 6 bis 8 Wochen vorher. Dann ist der Anschluss in der neuen Wohnung rechtzeitig geschaltet.
Strom und Gas
Du hast einen Vertrag mit einem Anbieter (Sondervertrag, nicht Grundversorgung):
- Du darfst wegen des Umzugs mit 6 Wochen Frist kündigen – zum Auszug oder zu einem späteren Tag (§ 41b Abs. 5 EnWG).
- In die Kündigung gehören deine neue Adresse oder die Nummer der neuen Entnahmestelle (Marktlokations-ID).
- Ausnahme: Bietet dir der Anbieter innerhalb von 2 Wochen schriftlich an, dich am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und ist das dort möglich, bleibt der Vertrag bestehen.
Du bist in der Grundversorgung: Die kannst du immer mit 2 Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV / GasGVV).
In der neuen Wohnung: nicht in der teuren Grundversorgung hängen bleiben
Ziehst du ein und nutzt Strom oder Gas, ohne einen Vertrag zu haben, landest du automatisch in der Grundversorgung des örtlichen Versorgers (§ 2 Abs. 2 StromGVV / GasGVV). Das musst du dem Versorger unverzüglich schriftlich mitteilen. Die Grundversorgung ist oft teurer als andere Tarife – du kannst sie aber mit 2 Wochen Frist verlassen. Wie der Wechsel geht: Strom- und Gasanbieter wechseln.
Checkliste für den Umzug
- 8 Wochen vorher: Strom- und Gasvertrag prüfen. Sondervertrag mit 6 Wochen Frist kündigen oder Weiterbelieferung anfragen.
- 6 bis 8 Wochen vorher: Umzug beim Internet-Anbieter melden. Gibt es den Tarif am neuen Ort nicht: mit 1 Monat Frist kündigen.
- Für die neue Wohnung: Strom, Gas und Internet rechtzeitig vergleichen und bestellen.
- Am Auszugstag: Zählerstände ablesen und fotografieren (mit Datum), am besten mit dem Vermieter im Übergabeprotokoll.
- Am Einzugstag: Zählerstände in der neuen Wohnung ebenso festhalten.
- Innerhalb von 2 Wochen nach Einzug: beim Einwohnermeldeamt anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
- Handyvertrag, Bank, Versicherungen: neue Adresse mitteilen.
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Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Mehr zu Internet-Verträgen: Internet- und Handyvertrag wechseln.
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