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Strom & Gas

Umzug: Internet, Strom und Gas kündigen oder mitnehmen

Mit KI-Unterstützung erstellt, Fakten anhand der unten genannten Quellen geprüft · Stand: 18.10.2026 · Herausgeber: contenai

Beim Umzug musst du deine Verträge nicht einfach weiterlaufen lassen. Mit den richtigen Fristen zahlst du nichts doppelt – und kannst am neuen Wohnort günstiger starten.

3 Min. LesezeitQuellen geprüft · Stand 18.10.2026Kostenlos, ohne Anmeldung
Frau packt UmzugskartonsFoto: Vitaly Gariev / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

VertragWas beim Umzug giltFrist
Internet / FestnetzZieht mit. Gibt es den Tarif am neuen Wohnort nicht, darfst du kündigen.1 Monat
Strom und Gas (Sondervertrag)Sonderkündigung wegen Umzug – außer der Anbieter beliefert dich am neuen Wohnort zu den gleichen Bedingungen weiter.6 Wochen
Strom und Gas (Grundversorgung)Jederzeit kündbar.2 Wochen
HandyKein Sonderkündigungsrecht – der Vertrag gilt überall. Nur die neue Adresse mitteilen.–

Internet und Festnetz

Tipp: Melde den Umzug beim Internet-Anbieter früh – am besten 6 bis 8 Wochen vorher. Dann ist der Anschluss in der neuen Wohnung rechtzeitig geschaltet.

Strom und Gas

Du hast einen Vertrag mit einem Anbieter (Sondervertrag, nicht Grundversorgung):

Du bist in der Grundversorgung: Die kannst du immer mit 2 Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV / GasGVV).

In der neuen Wohnung: nicht in der teuren Grundversorgung hängen bleiben

Ziehst du ein und nutzt Strom oder Gas, ohne einen Vertrag zu haben, landest du automatisch in der Grundversorgung des örtlichen Versorgers (§ 2 Abs. 2 StromGVV / GasGVV). Das musst du dem Versorger unverzüglich schriftlich mitteilen. Die Grundversorgung ist oft teurer als andere Tarife – du kannst sie aber mit 2 Wochen Frist verlassen. Wie der Wechsel geht: Strom- und Gasanbieter wechseln.

Checkliste für den Umzug

  1. 8 Wochen vorher: Strom- und Gasvertrag prüfen. Sondervertrag mit 6 Wochen Frist kündigen oder Weiterbelieferung anfragen.
  2. 6 bis 8 Wochen vorher: Umzug beim Internet-Anbieter melden. Gibt es den Tarif am neuen Ort nicht: mit 1 Monat Frist kündigen.
  3. Für die neue Wohnung: Strom, Gas und Internet rechtzeitig vergleichen und bestellen.
  4. Am Auszugstag: Zählerstände ablesen und fotografieren (mit Datum), am besten mit dem Vermieter im Übergabeprotokoll.
  5. Am Einzugstag: Zählerstände in der neuen Wohnung ebenso festhalten.
  6. Innerhalb von 2 Wochen nach Einzug: beim Einwohnermeldeamt anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
  7. Handyvertrag, Bank, Versicherungen: neue Adresse mitteilen.

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Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Mehr zu Internet-Verträgen: Internet- und Handyvertrag wechseln.