contenai
Reisen & Mietwagen

Flug verspätet oder ausgefallen: deine Rechte

Mit KI-Unterstützung erstellt, Fakten anhand der unten genannten Quellen geprüft · Stand: 18.10.2026 · Herausgeber: contenai

Kommst du mindestens 3 Stunden zu spät an oder wird dein Flug kurzfristig gestrichen, schuldet dir die Airline oft eine Entschädigung – bis zu 600 €.

3 Min. LesezeitQuellen geprüft · Stand 18.10.2026Kostenlos, ohne Anmeldung
Abflugtafel am FlughafenFoto: JESHOOTS.COM / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

So viel steht dir zu

FlugstreckeEntschädigung
bis 1.500 km250 €
innerhalb der EU über 1.500 km und alle anderen Flüge von 1.500 bis 3.500 km400 €
alle übrigen Flüge (über 3.500 km)600 €

Bietet dir die Airline einen Ersatzflug an und kommst du damit nur wenig später an (je nach Strecke höchstens 2, 3 oder 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunft), darf sie die Entschädigung um die Hälfte kürzen (Art. 7).

Flug gestrichen: entscheidend ist, wann du es erfahren hast

Dass und wann sie dich informiert hat, muss die Airline beweisen (Art. 5 Abs. 4).

Am Flughafen: Essen, Getränke, Hotel

Schon während du wartest, muss dir die Airline kostenlos helfen – bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) ab 2 Stunden Verspätung, bei mittleren Strecken ab 3 Stunden, bei langen ab 4 Stunden (Art. 6):

Ab 5 Stunden Verspätung kannst du auf den Flug verzichten und dir den Ticketpreis erstatten lassen.

Tipp: Kaufst du dir selbst etwas zu essen, weil die Airline nichts anbietet, hebe alle Belege auf. Lass dir die Verspätung am Schalter schriftlich bestätigen oder fotografiere die Anzeigetafel.

So forderst du dein Geld

  1. Schriftlich an die Airline: Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, tatsächliche Ankunftszeit und den Betrag nennen. Eine E-Mail oder das Formular der Airline reicht.
  2. Keine Reaktion oder Ablehnung? Wende dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) – für dich kostenlos.
  3. Verjährung: In Deutschland verjähren die Ansprüche in drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB).

Reform beschlossen, gilt aber noch nicht: Die EU hat 2026 neue Fluggastrechte beschlossen. Sie sollen voraussichtlich ab 2027 gelten. Bis dahin gilt die hier beschriebene Verordnung von 2004. Die 3-Stunden-Grenze und die Beträge bleiben nach den bisherigen Berichten gleich – wir aktualisieren diese Seite, sobald die neuen Regeln gelten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Pauschalreisen hast du zusätzliche Rechte gegenüber dem Veranstalter: Pauschalreise: deine Rechte.