Das Wichtigste in Kürze
- Wann: Bei einer Ankunft mit mindestens 3 Stunden Verspätung oder einer kurzfristigen Annullierung.
- Für welche Flüge: Abflug in der EU – oder Ankunft in der EU mit einer Airline aus der EU (Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004).
- Wie viel: 250, 400 oder 600 € – je nach Entfernung (Tabelle unten).
- Keine Entschädigung bei „außergewöhnlichen Umständen“, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen (Art. 5 Abs. 3).
So viel steht dir zu
| Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| innerhalb der EU über 1.500 km und alle anderen Flüge von 1.500 bis 3.500 km | 400 € |
| alle übrigen Flüge (über 3.500 km) | 600 € |
Bietet dir die Airline einen Ersatzflug an und kommst du damit nur wenig später an (je nach Strecke höchstens 2, 3 oder 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunft), darf sie die Entschädigung um die Hälfte kürzen (Art. 7).
Flug gestrichen: entscheidend ist, wann du es erfahren hast
- Mindestens 2 Wochen vorher informiert: keine Entschädigung.
- Zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vorher: keine Entschädigung nur, wenn dir ein Ersatzflug angeboten wird, der höchstens 2 Stunden früher startet und höchstens 4 Stunden später ankommt.
- Weniger als 7 Tage vorher: keine Entschädigung nur bei einem Ersatzflug, der höchstens 1 Stunde früher startet und höchstens 2 Stunden später ankommt.
Dass und wann sie dich informiert hat, muss die Airline beweisen (Art. 5 Abs. 4).
Am Flughafen: Essen, Getränke, Hotel
Schon während du wartest, muss dir die Airline kostenlos helfen – bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) ab 2 Stunden Verspätung, bei mittleren Strecken ab 3 Stunden, bei langen ab 4 Stunden (Art. 6):
- Mahlzeiten und Erfrischungen passend zur Wartezeit,
- ein Hotel, wenn du übernachten musst – plus Transport dorthin,
- zwei Telefonate oder E-Mails.
Ab 5 Stunden Verspätung kannst du auf den Flug verzichten und dir den Ticketpreis erstatten lassen.
Tipp: Kaufst du dir selbst etwas zu essen, weil die Airline nichts anbietet, hebe alle Belege auf. Lass dir die Verspätung am Schalter schriftlich bestätigen oder fotografiere die Anzeigetafel.
So forderst du dein Geld
- Schriftlich an die Airline: Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, tatsächliche Ankunftszeit und den Betrag nennen. Eine E-Mail oder das Formular der Airline reicht.
- Keine Reaktion oder Ablehnung? Wende dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) – für dich kostenlos.
- Verjährung: In Deutschland verjähren die Ansprüche in drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB).
Reform beschlossen, gilt aber noch nicht: Die EU hat 2026 neue Fluggastrechte beschlossen. Sie sollen voraussichtlich ab 2027 gelten. Bis dahin gilt die hier beschriebene Verordnung von 2004. Die 3-Stunden-Grenze und die Beträge bleiben nach den bisherigen Berichten gleich – wir aktualisieren diese Seite, sobald die neuen Regeln gelten.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Pauschalreisen hast du zusätzliche Rechte gegenüber dem Veranstalter: Pauschalreise: deine Rechte.
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