Der Veranstalter will mehr Geld
- Über 8 %: Eine Preiserhöhung von mehr als 8 % des Reisepreises darf der Veranstalter nicht einseitig vornehmen. Er kann sie dir nur anbieten (§ 651g BGB).
- Spätestens 20 Tage vorher: Das Angebot zur Preiserhöhung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn kommen.
- Deine Wahl: Du kannst zustimmen oder kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten.
- Frist beachten: Der Veranstalter setzt dir eine Frist. Reagierst du nicht rechtzeitig, gilt die Erhöhung als angenommen.
Am Urlaubsort stimmt etwas nicht
- Sofort melden: Einen Reisemangel musst du dem Veranstalter unverzüglich anzeigen – zum Beispiel bei der Reiseleitung (§ 651o BGB).
- Warum das wichtig ist: Meldest du den Mangel schuldhaft nicht und kann der Veranstalter deshalb nicht abhelfen, verlierst du dein Recht auf Minderung und Schadensersatz.
- Minderung: Für die Dauer des Mangels mindert sich der Reisepreis (§ 651m BGB). Zu viel Bezahltes bekommst du zurück.
- Tipp: Mängel mit Fotos und Datum festhalten.
Mit dem Mietwagen unterwegs? 8 Tipps gegen Kostenfallen.
Bitte beachten: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Veranstalter helfen Verbraucherzentralen weiter.
Unsere Kurzvideos dazu
Hinweis: Die Stimme in den Videos ist KI-generiert (Text-zu-Sprache), die Animationen sind computergeneriert. Die Inhalte haben wir anhand der unten genannten Quellen geprüft.
Text zum Video
Deine Pauschalreise soll plötzlich teurer werden? Mehr als acht Prozent darf der Veranstalter nicht einseitig erhöhen. Du kannst zustimmen oder kostenlos zurücktreten. Achte aber auf die Frist. Das Angebot muss spätestens zwanzig Tage vor Reisebeginn kommen. Alle Rechte: Link im Profil. Folge für mehr Spartipps.
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