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Strom & Gas

Strom- oder Gasrechnung prüfen: Nachzahlung, Abschlag, Guthaben

Mit KI-Unterstützung erstellt, Fakten anhand der unten genannten Quellen geprüft · Stand: 19.10.2026 · Herausgeber: contenai

Hohe Nachzahlung oder ein Guthaben, das nicht kommt? Mit diesen Regeln prüfst du deine Jahresabrechnung – und weißt, was du tun kannst, wenn es knapp wird.

4 Min. LesezeitQuellen geprüft · Stand 19.10.2026Kostenlos, ohne Anmeldung
StromzählerFoto: Jon Moore / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

So prüfst du die Abrechnung in 5 Schritten

  1. Zählernummer: Stimmt die Nummer auf der Rechnung mit der auf deinem Zähler überein?
  2. Zählerstände: Vergleiche Anfangs- und Endstand mit deinen eigenen Fotos oder Notizen. Steht dort „geschätzt“, kannst du deinen echten Stand nachreichen.
  3. Verbrauch: Ist er viel höher als im Vorjahr, obwohl sich nichts geändert hat? Dann genau hinsehen (siehe unten).
  4. Preise: Stimmen Arbeitspreis (Cent pro kWh) und Grundpreis mit deinem Vertrag? Gab es eine Preiserhöhung, muss sie dir vorher angekündigt worden sein – mehr dazu: Preiserhöhung bei Strom oder Gas.
  5. Abschläge: Sind alle Zahlungen, die du geleistet hast, abgezogen?

Tipp: Fotografiere deinen Zähler einmal im Monat mit Datum. Dann siehst du früh, ob dein Verbrauch steigt – und hast bei Streit einen Beweis.

Verbrauch mehr als doppelt so hoch?

In der Grundversorgung darfst du die Zahlung nur in zwei Fällen zurückhalten (§ 17 Abs. 1 StromGVV / GasGVV):

Sonst gilt: erst zahlen, dann schriftlich widersprechen. Zahlst du einfach nicht, droht eine Mahnung.

Abschlag zu hoch oder zu niedrig?

Nachzahlung kannst du nicht bezahlen?

Wichtig: Nicht abtauchen. Melde dich sofort beim Versorger und bitte schriftlich um Ratenzahlung. Bevor dir Strom oder Gas abgestellt werden darf, gelten strenge Regeln (§ 41f EnWG):

Hilfe bekommst du kostenlos bei der Schuldnerberatung und der Verbraucherzentrale. Bei Streit mit dem Versorger kannst du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Dauerhaft weniger zahlen

Bist du noch in der teuren Grundversorgung, kannst du sie mit 2 Wochen Frist verlassen. So geht der Wechsel: Strom- und Gasanbieter wechseln.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regeln aus der Grundversorgungsverordnung (StromGVV/GasGVV) gelten für die Grundversorgung; dein Sondervertrag kann Abweichendes regeln – sieh in deine Vertragsbedingungen.