Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag 30. November: Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat – die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer angekommen sein. 2026 ist das ein Montag.
- Erst neu abschließen, dann kündigen: So hast du nie eine Lücke im Versicherungsschutz.
- Beitrag erhöht? Steigt der Beitrag, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, darfst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – auch nach dem 30. November (§ 40 VVG).
- Schadenfreiheitsklasse: Sie zieht mit um. Lass dir vom bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen, welche Einstufung er dem neuen meldet.
Gilt der 30. November auch für dich?
Schau in deinen Versicherungsschein. Läuft das Versicherungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember, ist der 30. November dein Stichtag. Manche Versicherer richten das Versicherungsjahr aber nach dem Tag der Zulassung aus – dann endet der Vertrag nicht zum Jahresende, sondern zum Monatsende vor dem Jahrestag der Zulassung, und du kündigst entsprechend früher oder später im Jahr.
Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Versicherer eingeht – nicht der Poststempel. Schick sie also rechtzeitig und so, dass du den Zugang belegen kannst. Welche Form dein Versicherer verlangt, steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Wechseln in 4 Schritten
- Jetzigen Vertrag ansehen: Beitrag, Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), Selbstbeteiligung, Teil- oder Vollkasko, vereinbarte Kilometer und eingetragene Fahrer.
- Vergleichen: Achte auf denselben Schutz, nicht nur auf den Preis. Vergleichsportale zeigen oft nur eine Auswahl der Anbieter und werden von den Versicherern für Abschlüsse bezahlt – frag zusätzlich direkt bei Versicherern nach. Auch ein Anruf beim eigenen Versicherer kann einen günstigeren Tarif bringen.
- Neuen Vertrag abschließen: Erst wenn der neue Vertrag sicher steht, kündigst du den alten.
- Alten Vertrag kündigen und Bestätigung aufheben: Bitte gleich um eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes und der SF-Klasse, die an den neuen Versicherer gemeldet wird.
Vorlage zum Kopieren
Betreff: Kündigung Kfz-Versicherung – Versicherungsschein-Nr. …, Kennzeichen … Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung (Versicherungsschein-Nr. …, Kennzeichen …) fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich das Vertragsende und teilen Sie mir mit, welche Schadenfreiheitsklasse bzw. welchen Schadenverlauf Sie meinem neuen Versicherer melden. Mit freundlichen Grüßen Vorname Nachname
Die Auslassungspunkte füllst du mit den Angaben aus deinem Versicherungsschein. Passend dazu: Kündigungsschreiben-Werkzeug.
Später kündigen: Sonderkündigungsrecht
- Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung gelten soll. Der Versicherer muss dich in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen (§ 40 VVG). Kommt die Beitragsrechnung mit höherem Beitrag erst nach dem 30. November, kannst du also trotzdem noch wechseln.
- Nach einem Schaden: Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten kündigen – du bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, höchstens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 92 VVG).
- Auto verkauft: Die Versicherung geht auf den Käufer über (§ 95 VVG). Der Käufer kann sie innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen – sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode (§ 96 VVG).
Schadenfreiheitsklasse und Rabattschutz
Deine SF-Klasse – also wie viele Jahre du unfallfrei fährst – bestimmt einen großen Teil des Beitrags. Beim Wechsel meldet der bisherige Versicherer deinen Schadenverlauf an den neuen. Lass dir die Einstufung schriftlich bestätigen: Die Verbraucherzentrale berichtet, dass alte Versicherer manchmal eine günstigere Einstufung nennen, als später tatsächlich gemeldet wird.
Hast du nach einem Unfall einen Rabattschutz genutzt, gilt dieser nur bei deinem jetzigen Versicherer. Ein neuer Versicherer stuft dich meist zurück – dann kann die Ersparnis weg sein. Rechne in diesem Fall besonders genau nach.
So sparst du, ohne am falschen Ende zu sparen
- Haftpflicht hoch genug: Die gesetzlichen Mindestsummen liegen bei 7,5 Mio. € für Personen- und 1,22 Mio. € für Sachschäden. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt mindestens 50 bis 100 Mio. €, möglichst 100 Mio. €.
- Älteres Auto: Oft reicht Teilkasko, denn die Vollkasko ersetzt nur den Zeitwert.
- Jährlich zahlen: Bei monatlicher Zahlung kommen oft Zuschläge dazu.
- Ehrliche Angaben: Fahrleistung realistisch ansetzen und nur Personen eintragen, die regelmäßig fahren. Rabatte (z. B. Garage, wenige Kilometer, Werkstattbindung) nur wählen, wenn du die Bedingungen dauerhaft einhältst – sonst können Vertragsstrafen die Ersparnis auffressen.
- Telematik-Tarife belohnen vorsichtiges Fahren, setzen aber voraus, dass du deine Fahrdaten preisgibst.
Rechnung im Januar höher als vereinbart? Zahle den Betrag trotzdem vollständig – unter Vorbehalt –, damit dein Versicherungsschutz nicht gefährdet ist. Danach klärst du die Differenz und forderst zu viel Gezahltes zurück.
Bitte beachten: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Versicherungsschein und deine Versicherungsbedingungen. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen und der Versicherungsombudsmann.
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