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1. Was willst du kündigen?
3. Dein Kündigungsschreiben
So kommt deine Kündigung sicher an
- E-Mail reicht meistens: In ihren AGB dürfen Anbieter für deine Kündigung keine strengere Form als die Textform verlangen – eine E-Mail ist Textform (§ 309 Nr. 13 BGB).
- Kündigungsbutton: Konntest du den Vertrag online abschließen, muss der Anbieter auf seiner Website einen Knopf „Verträge hier kündigen“ anbieten und dir die Kündigung sofort bestätigen (§ 312k BGB).
- Beweis sichern: Bitte um eine Bestätigung mit Datum (steht schon im Schreiben) und hebe sie auf. Per Post ist ein Einschreiben der sicherste Nachweis.
Fristen im Überblick
- Internet und Handy: Neue Verträge laufen höchstens 24 Monate. Danach kannst du mit einem Monat Frist kündigen. Ziehst du um und dein Anbieter liefert dort nicht, ebenfalls mit einem Monat Frist.
- Strom und Gas in der Grundversorgung: mit zwei Wochen Frist kündbar.
- Preiserhöhung bei Strom oder Gas: Du darfst zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen, ohne Frist und kostenlos (§ 41 Abs. 5 EnWG).
Tipp bei Strom und Gas: Wenn du wechselst, musst du meist gar nicht selbst kündigen – das übernimmt der neue Anbieter für dich und beachtet deine Frist. Die Kündigung selbst brauchst du vor allem, wenn du nur kündigen willst oder der neue Anbieter das nicht macht.
Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe die Kündigungsfrist in deinem Vertrag. Mehr dazu in unseren Ratgebern Internet und Handy wechseln und Preiserhöhung bei Strom oder Gas.
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