contenai
Geld & Schulden

Pfändungsschutzkonto (P-Konto): so schützt du dein Geld

Mit KI-Unterstützung erstellt, Fakten anhand der unten genannten Quellen geprüft · Stand: 19.10.2026 · Herausgeber: contenai

Wird dein Konto gepfändet, kommst du ohne P-Konto oft nicht mehr an dein Geld – auch nicht für Miete und Essen. Mit einem P-Konto bleibt jeden Monat ein fester Betrag geschützt.

3 Min. LesezeitQuellen geprüft · Stand 19.10.2026Kostenlos, ohne Anmeldung
Euro-GeldscheineFoto: Markus Spiske / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

Konto schon gepfändet? Sofort umwandeln

  1. Heute noch zur Bank (oder schriftlich/online): „Bitte führen Sie mein Konto als Pfändungsschutzkonto.“ Du versicherst dabei, dass du kein anderes P-Konto hast.
  2. Der Schutz wirkt ab dem 4. Geschäftstag nach deinem Antrag (§ 850k Abs. 2 ZPO).
  3. Innerhalb eines Monats nach der Pfändung umgewandelt? Dann gilt der Schutz für diesen Monat so, als hättest du das P-Konto schon gehabt (§ 899 Abs. 1 ZPO).

Wichtig: Ein P-Konto läuft nur auf Guthabenbasis – also ohne Dispo. Plane deshalb Miete und Daueraufträge so, dass genug auf dem Konto ist.

Mehr Geld schützen: Bescheinigung besorgen

Musst du Kinder oder andere Personen versorgen, bekommst du Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen, kann mehr als der Grundbetrag geschützt sein. Seit 1. Juli 2026 erhöht sich der Grundbetrag zum Beispiel um 597,42 € für die erste und 332,83 € für jede weitere Person, der du Unterhalt zahlst (§ 850c Abs. 2 ZPO; Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 80).

Damit die Bank das berücksichtigt, brauchst du eine Bescheinigung. Ausstellen dürfen sie unter anderem (§ 903 ZPO):

Eine unbefristete Bescheinigung muss die Bank zwei Jahre lang beachten.

Geld nicht ausgegeben? Es bleibt geschützt

Brauchst du den geschützten Betrag in einem Monat nicht ganz, wird der Rest in die nächsten drei Monate mitgenommen und bleibt dort zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO).

Gar kein Konto? Du hast ein Recht darauf

Jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat Anspruch auf ein Basiskonto – auch mit Schulden oder einem negativen Schufa-Eintrag. Die Bank muss es dir spätestens 10 Geschäftstage nach deinem Antrag anbieten (§ 31 Zahlungskontengesetz). Das Basiskonto kannst du dann sofort als P-Konto führen lassen. Lehnt die Bank ab, kannst du dich an die Finanzaufsicht BaFin wenden.

Hol dir Hilfe – kostenlos: Schuldnerberatungsstellen von Caritas, Diakonie, Verbraucherzentralen oder deiner Stadt helfen dir, die Bescheinigung zu bekommen und einen Plan für deine Schulden zu machen.

Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Weitere Tipps: Strom- oder Gasrechnung prüfen – und wann gesperrt werden darf.